Taschengeld – Ein Baustein der finanziellen Bildung

aus der Reihe

Mit Kindern den Umgang mit Geld üben

Warum wir unseren Kindern Taschengeld zahlen werden

Taschengeld für Kinder

Toddler boy with a piggy bank on a blue background

Ich finde, ein wichtiger Baustein, wie man mit Geld umgeht, ist der Erhalt von Taschengeld. Verschiedene Aspekte spielen hierbei eine Rolle.

  1. Die Kinder erhalten ein Selbstbestimmungsrecht: Mit ihrem Taschengeld dürfen sie tun und lassen was sie wollen. (Ausnahme:  Das Kind muss sieben Jahre alt sein und der Kaufgegenstand muss altersgerecht sein.) Wir als Eltern mögen das vielleicht nicht immer gutheißen, aber es ist ihr Geld und sie dürfen sich damit ihre kleinen oder größeren Wünsche erfüllen. Um hier realistisch zu bleiben: die meisten Kinder und Jugendlichen geben ihr Geld für Süßigkeiten, Zeitschriften und Spiele oder Kosmetik aus. (Kinder-Medien-Studie 2018)
  2. Sie können Verantwortung übernehmen und aus Fehlentscheidungen lernen: Treffen sie einmal eine Fehlentscheidung, weil das neue Spielzeug, dass sie sich vom Taschengeld gekauft haben, doch nicht so toll ist, so tragen sie allein dafür die Verantwortung und überlegen sich beim nächsten Kauf sicher, ob sie das Spielzeug wirklich benötigen
  3. Grenzen des Geldes: Die Kinder bekommen ein Gefühl dafür, welchen Wert Spielzeug, Süßigkeiten usw. haben und wie viel Taschengeld sie dafür geben müssen. Manches ist günstig und kann sofort gekauft werden, anderes ist teuer und das Kind muss etwas sparen, damit es sich einen größeren Wunsch erfüllen kann.
  4. Selbstständigkeit: der Vorgang mit seinem Taschengeld in einen Laden zu gehen, etwas aus dem Regal zu nehmen und an der Kasse zu bezahlen hat eine große Bedeutung. Es gibt den Kindern ein Gefühl der Selbstständigkeit, sie fangen an am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Talk about it – Mit den Kindern über Geld reden

Es ist ratsam, dass ihr euren Kindern nicht einfach das Taschengeld in die Hand drückt und dann damit alleine lasst, sondern mit ihnen darüber redet. Wofür können sie es verwenden? Was sind ihre Wünsche? Gibt es vielleicht ein Spielzeug oder besonderes Abenteuer, dass sie gerne haben oder erleben möchten? Dann lohnt es sich dafür zu sparen. Vielleicht auch nur einen Teil, der andere kann ausgegeben werden?

In  meiner Kindheit musste ich immer die Hälfte vom Taschengeld sparen, trug zum Weltspartag mein schweres Sparschwein zur Bank, zahlte die Münzen ein und bekam den Betrag auf meinem Sparkonto gutgeschrieben. Sparen habe ich so anfangs nicht unbedingt mit einem Ziel verfolgt, sondern gemacht, weil wir es halt so gemacht haben. Aber in der Jugend fiel es mir dann nicht so schwer Geld zurück zulegen, um mir dann Inlineskates davon zu kaufen. Das war schon cool.

Natürlich kann man auch Einschränkungen machen. Diese sollten sich aber aufs Nötige beschränken, wie zum Beispiel dem Verbot Spielzeugpistolen zu kaufen, wenn ihr so etwas nicht in eurem Haus haben wollt. Ansonsten sollten die Kinder jedoch wirklich über das Taschengeld frei verfügen dürfen.

Man kann mit ihnen auch besprechen, dass es möglich ist, das Taschengeld aufzubessern, wenn sie zum Beispiel Aufgaben im Haushalt übernehmen. Das könnte beispielsweise das Unkraut rupfen im Garten sein oder mal die Fenster putzen. Oder wenn sie schon älter sind, könnten die Kinder auch Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben und sich so etwas zum Taschengeld dazu verdienen.

Was nicht hilfereich ist

Das Taschengeld hat natürlich den pädagogischen Effekt, dass Kinder lernen mit Geld zu haushalten. Es sollte daher von Euch vermieden werden, den Kindern regelmäßig Geld nachzuschießen oder Vorschüsse zu geben. Entweder sie geben nicht alles so schnell aus oder sie müssen für größere Wünsche eben sparen.

 

Wie viel Taschengeld soll mein Kind denn überhaupt erhalten?

Die Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts gibt folgende Werte an:

Unter 6 Jahre: 0,5-1,00 €/Woche

6 Jahre: 1,00 – 1,50 €/Woche

7Jahre: 1,50 – 2,00 €/Woche

8 Jahre: 2,00 – 2,50 €/Woche

9 Jahre: 2,50 – 3,00 €/Woche

10 Jahre: 15,50 – 18,00 €/Monat

11 Jahre: 18,00 – 20,50 €/Monat

12 Jahre: 20,50 – 23,00 €/Monat

13 Jahre: 23,00 – 25,50 €/Monat

14 Jahre: 25,50 – 30,50 €/Monat

15 Jahre: 30,50 – 38,00 €/Monat

16 Jahre: 38,00 – 45,50 €/Monat

17 Jahre: 45,50 – 61,00 €/Monat

Ab 18 Jahre: 61,00 – 76,00 €/Monat

(Quelle:  https://www.dji.de/themen/jugend/taschengeld.html)

Es bleibt natürlich Euch als Eltern überlassen, wie viel Taschengeld ihr euren Kindern geben wollt. Bitte achtet aber darauf, dass eure Kinder gleichberechtigt behandelt werden. In der Kinder-Medien-Studie aus 2019 kam heraus, dass bereits im Vorschulalter (!) Jungs 17 mehr Taschengeld als Mädchen erhalten! Näheres hierzu findet ihr im Link in meiner Bio, sowie den Bericht der Kinder-Medien-Studie.

Was sich im Teeniealter rund ums Taschengeld ändern kann

Ab ca. 13 Jahren könnt ihr euren Kindern auch ein Budgetgeld geben. Davon müssen sie dann auch Schulmaterial, Hygieneartikel, Kleidung, Handy, Fahrkarten zur Schule und Essen außer Haus bezahlen. Als Grundlage könnten die Kinder hier ein Haushaltsbuch führen um erstmals herauszubekommen, wofür sie Geld benötigen und in welcher Höhe. Das ist eine gute Schule für ihre späteren Finanzen im Erwachsenenleben. Ihr könntet auch vereinbaren, dass das Haushaltbuch regulär geführt werden soll, so dass der Überblick über die Ausgaben bestehen bleibt.

Es gibt auch schon diverse Apps rund ums Taschengeld. Diese werden verwendet, wenn die Kinder das Geld nicht bar ausgezahlt bekommen, sondern monatlich per Dauerauftrag auf ein eigenes Konto überwiesen bekommen. mit der App haben sie dann immer ihre Finanzen im Blick. Für jüngere Kinder ist die App nicht so empfehlenswert, weil es sehr abstrakt ist und für kleinere Kinder Münzen und Scheinen wortwörtlich besser zu begreifen sind.

Wie schon erwähnt können Kinder ihr Taschengeld auch auf ein eigenes Konto bekommen. Dazu gibt es dann eine eigene Geldkarte und sie können damit Bargeld abheben, per Karte oder sogar kontaktlos oder mobil bezahlen.

 

Wie ist das eigentlich rechtlich? – Kleiner Einblick in die rechtliche Lage rund ums Taschengeld

Kinder unter sieben Jahren sind laut § 104 BGB nicht geschäftsfähig und dürfen ohne Erlaubnis oder das Beisein ihrer Eltern nichts kaufen – auch dann nicht, wenn sie schon eigenes Taschengeld bekommen. Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie sich altersgerecht kaufen dürfen, was sie möchten, wenn die Eltern dem Kauf nicht widersprechen (Taschengeldparagraph, § 110 BGB). Indem ihr als Eltern den Kindern Taschengeld zur Verfügung stellt, stimmt ihr automatisch den daraus folgenden Käufen zu. Auch deshalb ist es wichtig mit den Kindern über Geld zu sprechen. Dies kann ja in einem sachlichen Gespräch passieren ohne die Kinder unter Druck u setzen oder mit Regeln zu überhäufen.

Wie handhabt ihr die Sache mit dem Taschengeld? Spielt es bei euch schon eine Rolle?

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